Zur außerklinischen Versorgung von Beatmungspatienten ist ein sektorenübergreifendes Netzwerk unabdingbar.
Zur Qualitätssteigerung der ärztlichen Versorgung hat 2018 die kassenärztiche Vereinigung einen Mustervertrag für ein Versorgungskonzept zur Behandlung von Beatmungspatientenauf der Grundlage des § 140a SGB Vin Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner (BdP) entwickelt.
Durch diesen Vertrag soll eine zielgerichtete, der Komplexität des Versorgungsbedarfs gerecht werdende strukturierte und qualitätsgesicherte ambulante Behandlung von Beatmungspatienten etabliert werden. Hierzu werden durch die am Vertrag teilnehmenden Ärzte 2 regionale Netzwerkstrukturen geschaffen, die eine koordinierte und leitliniengerechte Behandlung von Beatmungspatienten ermöglichen.
leitliniengerechte Behandlung von Beatmungspatienten
Durch diesen Vertrag soll eine zielgerichtete, der Komplexität des Versorgungsbedarfs gerecht werdende strukturierte und qualitätsgesicherte ambulante Behandlung von Beatmungspatienten etabliert werden. Hierzu werden durch die am Vertrag teilnehmenden Ärzte2 regionale Netzwerkstrukturen geschaffen, die eine koordinierte und leitliniengerechte Behandlung von Beatmungspatienten ermöglicht.
Der Vertrag regelt Kooperation und die Qualifikation der teilnehmenden Ärzte, Pflegediensten und Therapeuten. Der Patient kann sich für die Zusammenarbeit mit diesem Netzwerkes entscheiden.
Den Mustervertrag finden Sie bei auf der Seite der KVB unter:
https://www.kbv.de/media/sp/Mustervertrag_Beatmungspat_oV.pdf