Aktuelle Beiträge:

Bundesteilhabegesetz (BTHG)      Reaktionen bei Menschen im Wachkoma nachweisbar      APAT - ambulante parenterale Antibiotikatherapie      Soziale Arbeit bei der Krankenhausreform nicht erwünscht      Merkzeichen aG - Entlastung im Alltag       Klinische Sozialarbeit - Ein Interview      Selbstbestimmt mit Intensivpflege      Systemische Sozialarbeit: Der Mensch ist mehr als seine Krankheit      COPD - Anspruch auf Schwerbehindertenausweis      Mobil mit Rollstuhl im eigenem Auto      Fit für Kinder „NeuroCareKids“      Pflegeberatung in Bayern      Wenn Fragen Verwirrung stiften      Der Mensch ist mehr als seine Krankheit      IPReG - Übergangsfrist wieder verlängert      Verhinderungsspflege rückwirkend beantragen      Neue Verordnungsformulare §37c SGB V      Neue Rahmenempfehlung für die Genehmigung der Außerklinischen Intensivpflege      Notvertretungsrecht für Ehegatten       Steuerfreibeträge bei Schwerbehinderung nutzen      Modische Kleidung für Rollstuhlfahrer      Neue ärztliche Vergütungen für außerklinische Intensivpflege      Anerkennung von Heilmitteln als langfristiger Bedarf      Betreuungsrecht - Änderungen zum 01.01.2023      Übergangsregelungen zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege angepasst      Lebenswirklichkeit von Menschen in der außerklinischen Intensivpflege      Community Health Nurses (CHN) - Ansprechpartner vor Ort      ATME - eine Versorgungsanalyse      Pflegekräfte bekommen mehr Kompetenzen      Vergütungsvereinbarungen       Smart Care – die digitale dezentrale Arztpraxis      opseo soll verkauft werden      Ethik im klinischen Alltag      Neues Verordnungsverfahren für außerklinische Intensivpflege       Neue Richtlinie für außerklinische Intensivpflege ist in Kraft getreten      Evakuierung von außerklinisch versorgten Beatmungspatienten im Katastrophenfall      Nebentätigkeiten in der Pflege      "N.E.S.T." Ein Forschungsprojekt für Familien      Impfpflicht in der amulanten Pflege - Wichtiges für das Management      Vergütungsverhandlungen kostendeckend      Patientenrechte bei Behandlungsfehlern      Die Pflegekraft versagt      Trinken trotz Schluckstörung      Arbeitshilfen für das Entlassmanagement      Schicksalsschlag      Entlassmanagement - Verlängerung der Corona-Sonderregelung bis zum 30.09.2021      Frühmobilisation      News für Sozialarbeiter      Barrierefreiheit sprachlich gesehen      Nachbarschaftshilfe stärken     

Die Planung der außerklinischen Versorgung eines Beatmungspatienten

Dokumentation der parallel verlaufenden Prozesse

Im Idealfall betreut der klinische Sozialdienst Sie und Ihre Familie als Angehörige eines Beatmungspatienten mit Beginn seines Klinikaufenthaltes. Dies ermöglicht, die psycho-sozialen Umstände und Wechselwirkungen beim Genesungsprozess miteinzubeziehen. Für den Erfolg ist es entscheidend, regelmäßig Kontakt zu Ihnen und Ihrer Familie zu halten, Sie zu begleiten und emotional zu unterstützen. Die umfassende Begleitung wirkt entlastend auf Sie und trägt zur Stabilisierung Ihrer Familiensituation bei.

Nachdem Sie durch den Arzt zum medizinischen Entlassungsstatus Ihres Angehörigen mit Beatmung beziehungsweise Tracheostoma informiert wurden, erfolgt zudem eine Terminvereinbarung zur Entlassungsvorbereitung des Beatmungspatienten beim Sozialdienst. Dieser unterstützt Sie dann bei der Organisation der ambulanten Beatmungspflege. Zu diesem Zweck erhalten Sie zunächst eine allgemeine Aufklärung in das Thema. Dabei werden Ihnen die verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten der außerklinischen Intensivpflege und die Finanzierungswege dargestellt. Durch die neutrale Information, die sowohl auf Vor- und Nachteile der einzelnen Versorgungsarten hinweist, soll Ihnen Raum für die Entscheidung für die weitere Versorgung des Beatmungspatienten gegeben werden.

Entlassungsstandard

Kontaktieren Sie mehrere Intensivpflegedienste in Ihrer Nähe

Für die anschließende Organisation der ambulanten Beatmungspflege können Sie selbstständig Kontakt zu Intensivpflegediensten aus Ihrer Region aufnehmen. Es ist zudem möglich, dass der Sozialdienst eine Terminvereinbarung mit Ihrer Familie und einem Intensivpflegedienst direkt in der Klinik trifft. Haben Sie sich für die ambulante Beatmungspflege in Ihrem Zuhause entschieden, erfolgt auf jeden Fall eine Besichtigung vor Ort, um die räumlichen Voraussetzungen für die Pflege Ihres Angehörigen zu prüfen. Sollte Ihre Wahl auf eine spezialisierte Wohngemeinschaft für Beatmungspatienten fallen, ist ebenfalls eine Besichtigung durch Ihre Familie obligatorisch.

Das gegenseitige Kennenlernen ermöglicht Ihnen, eine Bewertung der verschiedenen Intensivpflegedienste vorzunehmen und basierend auf Ihre spezifische Familiensituation eine Entscheidung zu treffen oder gegebenenfalls nach einer Alternative zu suchen. Es ist ratsam, mindestens zwei Intensivpflegedienste zu kontaktieren, um das Angebot für die ambulante Beatmungspflege zu erfassen und zu berücksichtigen.

Das Überleitungsmanagement erfordert Zusammenarbeit

Nach Ihrer Entscheidung über die Versorgungsform für Ihren Angehörigen beginnen die Formalitäten zur Kostenklärung und zur Hilfsmittelversorgung für die ambulante Beatmungspflege. Dieser Ablauf wird auch „Entlassmanagement" genannt und erfordert eine intensive Kommunikation aller Beteiligten. Neben der psychosozialen Betreuung und Beratung Ihrer Familie koordiniert der Sozialdienst, in Absprache mit der Krankenkasse, die beteiligten internen Abteilungen und externen Firmen. In einem Überleitungsbogen wird der pflegerische und medizinische Status des Beatmungspatienten erhoben und der Krankenkasse beziehungsweise dem beauftragten Intensivpflegedienst gefaxt. Dieser nimmt mit den Pflegeleitungen in der Klinik Kontakt auf, um alle Fragen bezüglich des Versorgungsbedarfs zu klären. Außerdem beantragt er die Kostenübernahme bei der Krankenkasse.

Dazu wird die Verordnung häusliche Krankenpflege benötigt.

Um Ihrer Familie und dem Beatmungspatienten gerecht zu werden, müssen beim Entlassungsmanagement familiäre und räumliche Bedingungen berücksichtigt werden. Zudem ist das regionale Angebot von Intensivpflegediensten sehr unterschiedlich. Nutzen Sie daher meine unabhängige Informationsplattform LEBE als zuverlässige Informationsquelle und die interaktiven Landkarten sowohl zum Auffinden als auch zur Kontaktaufnahme mit Intensivpflegediensten in Ihrer Nähe.

Wenn alles für die ambulante Beatmungspflege bereit ist und die Kosten geklärt sind, kann Ihr Angehöriger aus der Klinik entlassen werden. Für diesen Ablauf werden circa vier Wochen benötigt, um allen Prozessbeteiligten qualitativ gerecht werden zu können.

Übersicht der parallel verlaufenden Prozesse

Vortrag: Qualitätssicherung im Entlassungsmanagement – eine Frage der Menschlichkeit

transparent
Frau Ursula Pabsch

Ursula Pabsch

Diplom - Pädagogin (Univ.)
Systemische Beraterin / Familientherapeutin (DGSF)
Systemische Supervisorin / 0rganisationsentwicklerin (DGSF)
Systemische Coachin (DGSF)

Lernen Sie mich näher kennen
ursula-pabsch.de

liste icon km

Firmenverzeichnis

Hier finden Sie ein ausführliches Verzeichnis der registrierten Firmen nach einzelnen Bundesländern sortiert

 

Nach Bundesland sortierte Pflegedienste und Sanitätshäuser

calender freepik

Termine

Ich bin regelmäßig auf Veranstaltungen zu finden und organisiere Kongresse. Besuchen Sie mich an meinem Messestand. Ich freue mich Sie kennenzulernen.

Alle feste Termine zu wichtigen Veranstaltungen und Kongressen

info icon km

Info für Firmen

Werben Sie bei mir mit Ihrem guten Namen & Logo und der direkten Verlinkung auf Ihren Internetauftritt.


 

Auskunft für Unternehmen wie Pflegedienste und Sanitätshäser

Kontakt

Leben mit Intensivpflege
Westenstraße 119
85072 Eichstätt
Mobil: 0175 - 6772637
Fax: 08421 - 90 54 37

Web: leben-mit-intensivpflege.de
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Aktuelles
Soziale Medien

facebook

youtube