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Recht / Politik

Außerklinische Intensivpflege: Aktuelles aus Recht und Politik

An dieser Stelle erhalten Sie aktuelle Informationen aus den Bereichen Recht und Politik rund um das Thema der außerklinischen Intensivpflege und die Betreuung von Beatmungspatienten.

Als Angehörige von Beatmungspatienten sowie als klinische Sozialarbeiter im Entlassmanagement finden Sie hier Informationen zur Gesetzgebung in der außerklinischen Intensivpflege sowie zu Patienten- und Angehörigenrechten im Allgemeinen.


Anerkennung von Heilmitteln als langfristiger Bedarf

Die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf ist seit 1. Januar 2023 um mehrere Indika­tio­nen erweitert worden. Darauf hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

 Dazu gehören Erkrankungen, die im Zusammen­hang mit der außerklinischen Intensivpflege stehen.

Heilmittelbedarf ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung

Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen somit nicht der Wirtschaftlichkeits­prü­fung und ein Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse ist bei diesen Diagnosen dement­sprechend künftig nicht mehr erforderlich. Die Liste erhalten Arztpraxen von der KVB.

Diagnoselisten für Heilmittel angepasst

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ATME - eine Versorgungsanalyse

Der Innovationsauschuss des G-BA hat das Aqua-Institut beauftragt im Rahmen eines Projektes die Strukturen und Versorgungsverläufe von Patienten mit außerklinischen Intensivpflegebedarf zu untersuchen. Mit standardisierten Befragungen von Leistungserbringenden und Patientinnen und Patienten sowie Routinedatenanalysen sollen Handlungsempfehlungen für den G-BA entwickelt werden. Mit dabei sind das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO), die Hochschule Osnabrück, die Deutschen interdisziplinäre Gesellschaft für außerklinische Beatmung e. V. (DIGAB) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).

Damit soll eine Datengrundlage für die Planung einer bedarfs- und bedürfnisgerechten Weiterentwicklung der Versorgung erarbeitet werden.

Das Projekt startete am 01.07.2022 und wurde 6/24 beendet. Der Bericht wird zurzeit noch erstellt.

Alle Informationen dazu finden Sie unter:

Aqua Institut

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Parkausweis auch für pflegebedürftige Menschen möglich

Einen Parkausweis erhalten Menschen mit einer Behinderung, die das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis haben. In der Regel sind das Menschen die im Rollstuhl sitzen und überhaupt nicht mehr laufen können.

Wer bekommt einen Parkausweis für Behinderte?

Das Sozialgericht Bremen hat dazu entschieden (Aktenzeichen S 20 SB 297/16), dass auch Ältere oder pflegebedürftige Menschen, die nur noch ein paar Schritte laufen können und dies auch nur, wenn sie sich am Rollator oder Rollstuhl festhalten, das Merkzeichen aG erhalten. Nun können sie auch auf dem Behindertenparkplatz parken, denn bei Arztbesuchen, Behördengängen oder Einkäufen kann der Weg vom Parkplatz für diese Menschen unzumutbar sein.

Diese und weitere Tipps zum Parkausweis für Behinderte finden Sie im Portal "Pflege durch Angehörige"

Parkausweis

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Hilfe im Pflegedschungel – Pflegeberatung, -grad und -versicherung

Hilfe im Pflegedschungel – das ist die Devise des gleichnamigen Informationsportals pflege-dschungel.de. Über die Pflegeversicherung gibt es viele Möglichkeiten der Entlastung von Angehörigen sowie die spezifische Einteilung von pflegebedürftigen Personen in die entsprechenden Pflegegrade. Weiterführende Informationen, wie auch zur umfangreichen Pflegeberatung, haben wir hier einmal für Sie kompakt zusammengetragen.

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Pflegezeitgesetz: Pflege von Beatmungspatienten und Arbeitsrecht

Das Pflegezeitgesetz umfasst gesetzliche Bestimmungen, die Sie bei der Organisation der häuslichen Intensivpflege von Beatmungspatienten unterstützen. Wir möchten Ihnen einen Überblick darüber geben, welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitnehmer mit einem Angehörigen eines Patienten in häuslicher Intensivpflege haben. Die wichtigsten Informationen rund um die berufliche Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz sowie dem Anspruch der Lohnfortzahlung haben wir für Sie kurz und kompakt zusammengefasst.

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erhöhte Stromkosten bei Pflegebedürftigkeit

Sie oder Ihr Angehöriger ist auf elektrische Hilfsmittel angewiesen? Da können die Stromkosten ganz schön steigen.
Der erhöhte Strombedarf muß von der Krankenkasse übernommen werden.  Dies betrifft nicht nur Geräte für die Heimbeatmung von Patienten sondern zum Beispiel  Elektrorollstühle.

Otto Baier informiert  auf seinem Pflegeportal " www.pflege-durch-angehoerige.de " über die gesetzliche Grundlage dazu. Dort finden Sie auch viele weitere wertvolle Hinweise.

Stromkosten

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Krankenkassen hoffen auf wenig Widerstand

Immer wieder wird den Krankenkassen Willkür bei der Ablehnung von Anträgen vorgeworfen. Nicht selten landet ein Fall vor Gericht und wird auch dort erneut von den Kassen abgelehnt.

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