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Recht / Politik

Mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz ((PSG II) wurde 2017 die Pflegebedürftigkeit neu definiert. Seitdem hat sich wieder viel getan.GKV Logo
Daher hat der GKV-Spitzenverband hat eine Studie beauftragt, um die Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen wissenschaftlich zu untersuchen und zu evaluieren.

Evaluation des Pflegestärkungsgesetzes 

Dabei sollen auch mögliche Einflüsse auf die Anzahl pflegebedürftiger Menschen wissenschaftlich untersucht werden. Mit Datenanalysen und Interviews sollen helfen, sich daraus ergebende Forschungs- und Entwicklungsbedarfe zu erkennen und Handlungskonsequenzen zu entwickeln. Die Studie soll im 2. Quartal 2026 abgeschlossen sein.

Die Pressemitteilung finden Sie bei der GKV unter  https://www.gkv-spitzenverband.de/

 

Die KfW hat bis auf weiteres ihr Förderprogramm zur Barrierereduzierung im privaten Wohnraum gestoppt, da der Bundeshaushalt für 2025 noch nicht beschlossen worden ist. Daher ist zurzeit keine Antragstellung möglich. Genehmigte Anträge vom letzten Jahr werden ausgezahlt.Darauf weist die KfW auf ihrer Homepage hin. 

Förderprogramme der KfW

Die Zu­schüsse im Produkt „Alters­gerecht Umbauen – Barriere­reduzierung“ (455-B) werden aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen finanziert. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Sollte der Bund erneut Bundes­mittel für die Förderung zur Ver­fügung stellen, findet man alle Informationen dazu auf der Homepage.

Alternativ dazu gibt es Förderkredit bis zu 50.000 Euro für den barrierefreien Umbau.

Inklusion hat viele Gesichter, eines davon ist die Selbstbestimmung über die Wahlfreiheit des Wohnortes. Gerade im Bereich der Außerklinischen Intensivpflege ist sie ohne Eigenanteile im SGB XI zu gewährleisten.
Darauf weist der Verein Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) in seiner Stellungnahme zu den Koaliationsverhandlungen hin.

Inklusion

Die ISL fordert, die Verhandlungen der Koalitionspartner konsequent an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auszurichten. Zukünftige Gesetzgebungsvorhaben müssen strikt partizipativ formuliert werden.
Die ISL erinnert ganz konkret an die vier Kernbereiche der „Formulierungsvorschläge für die Koalitionsvereinbarung“:

  • Barrierefreiheit
  • Gewaltschutz
  • Deinstitutionalisierung
  • Nicht-Diskriminierung

Den ganzen Artikel können Sie nachlesen unter: Mehr Inklusion wagenKobinet LOGO

Sie versorgen einen Angehörigen und beziehen Pflegegeld?

Für Ihre Auszeit haben Sie jemanden bezahlt? Dann können Sie die Rechnung auch nachträglich bei der Pflegekasse einreichen.

Was viele über die Verhinderungspflege nicht wissen

Wie es genau funktioniert, erfahren Sie unter folgendem Link:

Verhinderungspflege rückwirkend beantragen

Die Reform des Betreuungsrechts ist seit dem 01.01.2023 in Kraft. Darin wird unter anderem geregelt, dass Ehegatten auch ohne Vorsorgevollmacht zur Not alle Angelegenheiten der Gesundheitssorge erledigen können. Die zeitaufwändige Betreuungsanregung über das zuständige Amtsgericht entfällt.

Notvertretungsrecht für Ehegatten

Das in § 1358 BGB geregelte Vertretungsrecht gilt, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge nicht mehr regeln kann. Es bezieht sich insbesondere auf die Einwilligung in ärztliche Eingriffe zum Beispiel auf der Intensivstation, die Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen oder auch das Aufenthaltsbestimmungsrechtes bei der Einleitung von Rehabilitationsverfahren. Die Maßnahme darf nicht länger als 6 Wochen dauern. Das Notvertretungsrecht ist zeitlich begrenzt auf maximal sechs Monate. Die entsprechende Dokumentation zur Geltungmachung des Vertretungsrecht muss in der Patientenakte hinterlegt sein. Eine Klärung von Vermögensangelegenheiten, Anträge bei Behörden oder Wohnungsfragen sind mit dem Notvertretungsrecht nicht abgedeckt. Bei komplexen Fällen ist also immer der Weg zum Gericht notwendig. Dies ist auch der Fall, wenn das Ehepaar in Trennung lebt.

Hier finden Sie den Gesetzestext: Ehegattennotvertretung

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat gemeinsam mit der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Umsetzung dieses neuen Rechts ein entsprechendes Dokument erarbeitet. Dieses besteht aus einem zweiseitigen Formular nebst anschließenden, vierseitigen Hinweisen.

Formular Ehegattennotvertretung

 

Das Jahr 2022 ist vorbei, aber die Steuererklärung haben die meisten noch vor sich. Der Blick auf den Schwerbehindertenausweis sollte dabei nicht vergessen werden. Seit 2021 sind die Freibeträge verdoppelt worden

Grad der Behinderung

Bei einerm Grad der Behinderung von 20% liegt der Freibetrag bei 384 €, bei 100% sind es 2840 €.
Liegt das Merkzeichen H (=hilflos) vor, unabhängig vom Grad der Behinderung, sind es sogar 7400 €.
Eine Übersicht und weitere steuerliche Entlastungen finden Sie auf der Homepage vom Zentrum Bayern Familie und Soziales.

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Steuervorteile bei Schwerbehinderung

Die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf ist seit 1. Januar 2023 um mehrere Indika­tio­nen erweitert worden. Darauf hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

 Dazu gehören Erkrankungen, die im Zusammen­hang mit der außerklinischen Intensivpflege stehen.

Heilmittelbedarf ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung

Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen somit nicht der Wirtschaftlichkeits­prü­fung und ein Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse ist bei diesen Diagnosen dement­sprechend künftig nicht mehr erforderlich. Die Liste erhalten Arztpraxen von der KVB.

Diagnoselisten für Heilmittel angepasst

Der Innovationsauschuss des G-BA hat das Aqua-Institut beauftragt im Rahmen eines Projektes die Strukturen und Versorgungsverläufe von Patienten mit außerklinischen Intensivpflegebedarf zu untersuchen. Mit standardisierten Befragungen von Leistungserbringenden und Patientinnen und Patienten sowie Routinedatenanalysen sollen Handlungsempfehlungen für den G-BA entwickelt werden. Mit dabei sind das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO), die Hochschule Osnabrück, die Deutschen interdisziplinäre Gesellschaft für außerklinische Beatmung e. V. (DIGAB) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).

Damit soll eine Datengrundlage für die Planung einer bedarfs- und bedürfnisgerechten Weiterentwicklung der Versorgung erarbeitet werden.

Das Projekt startete am 01.07.2022 und wurde 6/24 beendet. Der Bericht wird zurzeit noch erstellt.

Alle Informationen dazu finden Sie unter:

Aqua Institut

Einen Parkausweis erhalten Menschen mit einer Behinderung, die das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis haben. In der Regel sind das Menschen die im Rollstuhl sitzen und überhaupt nicht mehr laufen können.

Wer bekommt einen Parkausweis für Behinderte?

Das Sozialgericht Bremen hat dazu entschieden (Aktenzeichen S 20 SB 297/16), dass auch Ältere oder pflegebedürftige Menschen, die nur noch ein paar Schritte laufen können und dies auch nur, wenn sie sich am Rollator oder Rollstuhl festhalten, das Merkzeichen aG erhalten. Nun können sie auch auf dem Behindertenparkplatz parken, denn bei Arztbesuchen, Behördengängen oder Einkäufen kann der Weg vom Parkplatz für diese Menschen unzumutbar sein.

Diese und weitere Tipps zum Parkausweis für Behinderte finden Sie im Portal "Pflege durch Angehörige"

Parkausweis

Hilfe im Pflegedschungel – das ist die Devise des gleichnamigen Informationsportals pflege-dschungel.de. Über die Pflegeversicherung gibt es viele Möglichkeiten der Entlastung von Angehörigen sowie die spezifische Einteilung von pflegebedürftigen Personen in die entsprechenden Pflegegrade. Weiterführende Informationen, wie auch zur umfangreichen Pflegeberatung, haben wir hier einmal für Sie kompakt zusammengetragen.

Weiterlesen … Hilfe im Pflegedschungel – Pflegeberatung, -grad und -versicherung