Wahlfreiheit für den Wohnort
Inklusion hat viele Gesichter, eines davon ist die Selbstbestimmung über die Wahlfreiheit des Wohnortes. Gerade im Bereich der Außerklinischen Intensivpflege ist sie ohne Eigenanteile im SGB XI zu gewährleisten.
Darauf weist der Verein Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) in seiner Stellungnahme zu den Koaliationsverhandlungen hin.
Inklusion
Die ISL fordert, die Verhandlungen der Koalitionspartner konsequent an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auszurichten. Zukünftige Gesetzgebungsvorhaben müssen strikt partizipativ formuliert werden.
Die ISL erinnert ganz konkret an die vier Kernbereiche der „Formulierungsvorschläge für die Koalitionsvereinbarung“:
- Barrierefreiheit
- Gewaltschutz
- Deinstitutionalisierung
- Nicht-Diskriminierung
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