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Wahlfreiheit für den Wohnort

Inklusion hat viele Gesichter, eines davon ist die Selbstbestimmung über die Wahlfreiheit des Wohnortes. Gerade im Bereich der Außerklinischen Intensivpflege ist sie ohne Eigenanteile im SGB XI zu gewährleisten.
Darauf weist der Verein Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) in seiner Stellungnahme zu den Koaliationsverhandlungen hin.

Inklusion

Die ISL fordert, die Verhandlungen der Koalitionspartner konsequent an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auszurichten. Zukünftige Gesetzgebungsvorhaben müssen strikt partizipativ formuliert werden.
Die ISL erinnert ganz konkret an die vier Kernbereiche der „Formulierungsvorschläge für die Koalitionsvereinbarung“:

  • Barrierefreiheit
  • Gewaltschutz
  • Deinstitutionalisierung
  • Nicht-Diskriminierung

Den ganzen Artikel können Sie nachlesen unter: Mehr Inklusion wagenKobinet LOGO

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