erhöhte Stromkosten bei Pflegebedürftigkeit
Sie oder Ihr Angehöriger ist auf elektrische Hilfsmittel angewiesen? Da können die Stromkosten ganz schön steigen.
Der erhöhte Strombedarf muß von der Krankenkasse übernommen werden. Dies betrifft nicht nur Geräte für die Heimbeatmung von Patienten sondern zum Beispiel Elektrorollstühle.
Otto Baier informiert auf seinem Pflegeportal " www.pflege-durch-angehoerige.de " über die gesetzliche Grundlage dazu. Dort finden Sie auch viele weitere wertvolle Hinweise.
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