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Corona und das Arbeitsrecht

Arbeitsunfähigkeit in Zeiten der Corona Krise ist für alle Personalabteilungen ein wichtiges Thema.

Arbeitsrecht in der außerklinischen Intensivpflege

Arbeitunfähigkeit wegen behördlich angeordneter Quarantäne, Entgeldfortzahlung, Verweigerung von Dienstreisen oder Homeoffice - diese und andere Fragen behandelt Dr. Frank Wetzling, Fachanwalt für Arbeitsrecht in diesem Blog.

https://www.bwb-law.de/blog/arbeitsunfahigkeit-in-zeiten-der-corona-krise

 

 

 

Entlassmanagement für AIP

Helfen Sie den Sozialarbeitern, die Überleitung von Intensivpatienten wohnortnah und zügig umzusetzen. Je unkomplizierter das Entlassmanagement abläuft, desto entspannter sind alle Beteiligten.

Landkarte für Intensivpflegedienste und Hilfsmittelversorger

Mein Angebot für Sie als Pflegedienst oder Sanitätshaus

  • Einfache Registrierung: kostenlos im Firmenverzeichnis nach Bundesland alphabetisch sortiert, ohne Verlinkung und ohne Logo

  • Registrierung für die Landkarte mit Suchfunktion: Versorgungsgebiet, Standort WG, Detailansicht, Verlinkung, Logo, Download von Firmenflyer auf Wunsch zusätzlich Listung im Firmenverzeichnis

       Ich skompass smallchenke Ihnen die Grundgebühr von 300 €. Der jährliche Preis richtet sich nach dem Versorgungsgebiet.
       Schreiben Sie mir, in welchen Landkreisen/kreisfreien Städten Sie eine 1:1 – Versorgung anbieten oder wo Ihre Wohngemeinschaft steht.

  Ich mache Ihnen ein unverbindliches Angebot.

 

Werden Sie dort sichtbarer, wo der Kunde Sie sucht. Das Angebot gilt bis zum 31.08.20

Anmeldung für die einfache Registrierung: Datenfreigabe

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Lohnfortzahlung im (erneuten) Krankheitsfall – rechtliche Regelungen

Wie sieht die rechtliche Lage für eine Lohnfortzahlung im (erneuten) Krankheitsfall aus? Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat dazu am 04.12.19 ein Urteil gefällt. In diesem klagte eine Altenpflegerin gegen ihren Chef. Dieser wollte ihr bei der weiteren Krankschreibung aufgrund einer neuen Krankheit keine erneute Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten.

Der Arbeitnehmer ist rechtlich verpflichtet, zu beweisen, dass er vor Inanspruchnahme der zweiten Krankschreibung bereits von der ersten Krankheit genesen ist. Wir führen Ihnen beispielhaft auf, unter welchen Umständen eine weitere Entgeltfortzahlung besteht und worauf Sie achten sollten.

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Kranke Mitarbeiter sind ein Kostenfaktor

Wenn die Kosten für die kranken Mitarbeiter expodieren, ist es höchste Zeit dem Thema besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Gerade kleinere Intensivpflegedienste trifft es besonders hart, wenn man plötzlich die Dienstpläne nicht mehr füllen kann.

Das Magazin Impulse hat eine gute Übersicht erstellt, womit man den eigenen Kenntnisstand zur Lohnfortzahlung überprüfen kann. Hat wirklich jeder kranke Mitarbeiter einen Anspruch auf Lohnfortzahlung? Kommt darauf an - zum Beispiel darauf, wie oft jemand arbeitsunfähig ist.
Wer hat im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung? Lesen Sie mehr unter dem folgenden Link:

https://www.impulse.de/management/personalfuehrung/lohnfortzahlung-im-krankheitsfall/7471000.html?xing_share=news

Sie möchten es nun ganz genau wissen? 

Dr. Frank Wetzling aus Mainz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und ein bundesweit gefragter Referent zu dem Thema "Umgang mit kranken Mitarbeitern".
Fragen des Umgangs mit arbeitsunfähigen Mitarbeitern lassen sich häufig nur im Zusammenhang mit konkreten betrieblichen Fallsituationen sachgerecht erörtern und klären.
In der angemessenen Behandlung des kranken Mitarbeiters und in der Aufrechterhaltung der sachlichen, persönlichen Kommunikation mit ihm spiegelt sich meist die Fähigkeit des Vorgesetzten, umsichtig und sozial intelligent zu führen.
Gerne organisiere ich für Sie ein Inhouse-Seminar, bei dem Sie Ihre individuelle Situation klären können. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Arbeitssicherheit in der ambulanten Pflege

 Eine gut funktionierende Arbeitsschutzorganisation ist die Basis für sichere und gesunde Arbeitsplätze. Gesundes Personal ist die Grundlage für Ihren Unternehmenserfolg.

Jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, muss sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen.

Informieren Sie sich beim Weiterbildungsinstitut BELUGA über die Vorschriften und Betreuungsmöglichkeiten in der ambulanten Pflege.

http://www.beluga-ausbildungszentrum.de/arbeitssicherheit/

Ambulante Intensivpflege in betreuten Wohngemeinschaften

Pflegedienste, die für ihre Beatmungspatienten eine betreute Wohngemeinschaft inklusive ambulante Intensivpflege gründen möchten, benötigen für die Umsetzung eine Basisgrundlage. Der hilfreiche Ratgeber der Herausgeber Claudius Hasenau und Lutz H. Michel gibt dabei Tipps, wie das Projekt begonnen und umgesetzt werden kann, um pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung eine Intensivpflege zu gewährleisten.

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Change Management für ambulante Dienste

Ein Unternehmen muss sich immer wieder neu besinnen und Veränderungen gut vorbereiten. Das Buch "Change Management für ambulante Dienste
Anhaltende Veränderungen ganzheitlich meistern" von den Autoren M. Hanisch, C. Henrichs, Th. Sießegger nimmt verschiedene Perspektiven ein und ist so eine gute Unterstützung beim Schritt in die Zukunft.

https://www.haeusliche-pflege.net/silver.econtent/catalog/vincentz/haeusliche_pflege/buecher_und_ebooks/reihe_management/change_management_fuer_ambulante_dienste

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Frau Ursula Pabsch

Ursula Pabsch

Diplom - Pädagogin (Univ.)
Systemische Beraterin / Familientherapeutin (DGSF)
Systemische Supervisorin / 0rganisationsentwicklerin (DGSF)
Systemische Coachin (DGSF)

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Mobil: 0175 - 6772637
Fax: 08421 - 90 54 37

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