Der Rahmenvertrag "Entlassmanagement" trat mit den entsprechenden Änderungen zum 01.10.2017 in Kraft. Damit soll der mögliche Versorgungsbedarf nach der stationären Behandlung frühzeitig erfasst und die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden. Für die Unterstützung durch den Sozialdienst ist die schriftliche Zustimmung des Patienten oder seines Betreuers notwendig.
Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Website den Vertrag und die notwendigen Formulartexte veröffentlicht:
Rahmenvertrag Entlassmanagement
Für die Verordnungen gibt es neue Vordrucke:
Verordnen im Rahmen des Entlassmanagements
Erforderliche Angaben für den Entlassplan finden Sie hier:
Anlage 4 Umsetzungshinweise Entlassmanagement