Das GKV-IPReG, Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz ist am 28. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt Nr. 48 verkündet worden. Das umstrittene Gesetz ist damit in Kraft.
Der Wortlaut ist nachzulesen im www.bgbl.de bzw. unter https://www.buzer.de/Intensivpflege-undRehabilitationsstaerkungsgesetz.htm
GKV-IPReG, Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz
Die Umsetzung wird nun beraten. Der Gesetzgeber beauftragte den G-BA, innerhalb von zwölf Monaten nach Verkündung des Gesetzes das Nähere zu Inhalt und Umfang der Leistungen außerklinischer Intensivpflege, differenziert nach unterschiedlichen Patientengruppen, zu regeln. Zudem sind vom G-BA Anforderungen u. a. an die Zusammenarbeit der Leistungserbringer festzulegen. Zu dem Beratungsverfahren informiert der "Selbsthilfeverband Forum Gehirn".