Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll die Rahmenbedingungen für die Verordnungen für die Außerklinische Intensivpflege definieren. Diesen Arbeitsauftrag aus dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz hat der G-BA nun aufgegriffen und das Beratungsverfahren eingeleitet.
Neue Vorgaben zur ärztlichen Verordnung von außerklinischer Intensivpflege
Der Gesetzgeber beauftragte den G-BA, innerhalb von zwölf Monaten nach Verkündung des Gesetzes das Nähere zu Inhalt und Umfang der Leistungen außerklinischer Intensivpflege, differenziert nach unterschiedlichen Patientengruppen, zu regeln. Zudem sind vom G-BA Anforderungen u. a. an die Zusammenarbeit der Leistungserbringer festzulegen. Zu dem Beratungsverfahren informiert der "Selbsthilfeverband Forum Gehirn".