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Außerklinische Intensivpflege: Aktuelles aus Recht und Politik

An dieser Stelle erhalten Sie aktuelle Informationen aus den Bereichen Recht und Politik rund um das Thema der außerklinischen Intensivpflege und die Betreuung von Beatmungspatienten.

Als Angehörige von Beatmungspatienten sowie als klinische Sozialarbeiter im Entlassmanagement finden Sie hier Informationen zur Gesetzgebung in der außerklinischen Intensivpflege sowie zu Patienten- und Angehörigenrechten im Allgemeinen.


Neues Verordnungsverfahren für außerklinische Intensivpflege

Auch wenn sich bis zum 31.12.022 noch nichts ändert, wird es nun langsam ernst mit dem neuen Gesetz zur Genehmigung der außerklinischen Intensivpflege. Ab dem 01.01.2023 gelten die neuen Vorschriften für die Genehmigungsverfahren, auf die sich die Intensivpflegedienste, aber auch die Kliniken vorbereiten.
Die nächsten Schritte erläuterte Rechtsanwalt Prof. Ronald Richter auf dem KAI Rechtstag 2022 am 17.05.2022 in Düsseldorf.

Intensivpflege und das GKV-IPReG

Bevor die Außerklinische Intensivpflege von besonders qualifizierten Ärzten (z.B. Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie, für Anästhesiologie) verordnet werden darf, muß eine sogenannte Potentialerhebung stattfinden. Damit wird das Weaningpotential des Patienten protokolliert.
Die Rahmenempfehlungen zum neuen § 132l SGB V werden vorausichtlich im Herbst vom Gemeinsame Bundesausschuss vorgelegt.
Es gelten dann neue Vordrucke, die jedoch noch in der Entwicklungsphase sind. Die jetzigen Verordnungen zur häuslichen Krankenpflege sind ab 01.01.2023 für die außerklinische Intensivpflege ungültig.

Weitere spannende Punkte sind

  • die Umsetzung und Vergütung der dann geforderten Teamsitzungen aller beteiligten Berufsgruppen inklusive der Patienten und Angehörigen und die dazugehörige Berichtspflicht
  • die halbjährliche Überprüfung der Intensivpflegebedürftigkeit
  • das Angebot an Weaningzentren
  • die Verfügbarkeit der besonders qualifizierten Ärzten für die Erstellung der Verordnungen
  • der Aufbau der außerklinischen Netzwerke
  • die strukturelle Anpassungen in den Kliniken, insbesondere im Entlassmanagement

In seinem neuen Buch zu dieser Thematik geht Ronald Richter auf alle Punkte detailliert ein.
https://www.haeusliche-pflege.net/shop/h%C3%A4usliche-pflege/b%C3%BCcher/intensivpflege-und-das-gkv-ipreg

Der Gesetzestext zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG

Den genauen Gesetzestext können Sie hier nachlesen:

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%27941045%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1&sinst=BF7EDB6B

Neue Richtlinie für außerklinische Intensivpflege ist in Kraft getreten

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm)hat sich bei den Beratungen zu dieser Richtlinie mit großem Engagement für die Belange intensivpflegebedürftiger Kinder und ihrer Familien eingesetzt.
In seiner Presserklärung weist er auf notwendige Nachbesserungen hin. Dazu gehört die Problematik, dass ab dem 1. Januar 2023 nur noch durch einen kleinen Kreis von Fachärzten Außerklinische Intensivpflege verordnet werden kann, nachdem zuvor das Potenzial für eine Entwöhnung von der Beatmung durch einen noch kleineren Kreis an Fachärzten erhoben wurde.

https://kobinet-nachrichten.org/2022/03/18/neue-richtlinie-fuer-ausserklinische-intensivpflege-tritt-in-kraft/

Weitere Informationen dazu mit Download zum Beschluss finden Sie unter

https://www.kai-intensiv.de/aki-richtlinie-tritt-in-kraft/

Patientenrechte bei Behandlungsfehlern

Die AOK fordert eine Verbesserung der Patientenrechte bei Behandlungsfehlern. Das Patientenrechtegesetz von 2013 soll im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterentwickelt, ist die Forderung des AOK-Vorstand Martin Litsch. In einem Positionspapier werden konkrete Vorschläge zur Schärfung dargestellt. 

Patientenrechte bei Behandlungsfehlern

In einer Agenda zur Stärkung der Patientenrechte geht es um Neuregelungen, u. a. zur Erleichterung der Beweisführung für Patienten, zu Informationsrechten und zur Ausgestaltung der Rechtsgrundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei z.B. Medizinprodukten oder Arzneimitteln.  So sollen die Hürden niedriger werden, um Fehlverhalten offenlegen zu können. Beweiserleichterungen und Informationspflichten sind dabei große Themenkomplexe.

https://www.aok-bv.de/imperia/md/aokbv/positionen/positionspapiere/aok_positionspapier_patientenrechte_2021.pdf

Nachbarschaftshilfe stärken

Hessen hat die Sonderregelung zur Pflegeunterstützungsverordnung verlängert und ermöglicht damit, dass ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer bis zum 30. Juni 2021 sogenannte "Dienstleistungen bis zur Haustür" bei den Pflegekassen abrechnen können

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Für jeden Pflegebedürftigen steht ein Betrag von 125 Euro pro Monat zur Verfügung.
Ab Pflegegrad 2 können auch bis zu 40% einer nicht in Anspruch genommenen Pflegesachleistung zusätzlich für Unterstützungsleistungen im Alltag verwendet werden.

Die Erweiterung des Leistungsangebots in Zeiten des Coronavirus auf Nachbarschaftshilfe  wurde in Hessen bis zum 30.06.2021.

Hierzu zählen zum Beispiel der Einkauf von Waren des täglichen Lebens, Holen und Bringen der Wäsche von und zur Reinigung, Anlieferung von Speisen, Übernahme von Botengängen, Organisation und Erledigung von Behördengängen und Behördenangelegenheiten und Organisation erforderlicher Arztbesuche. Pflegebedürftige können so auch während der Corona-Pandemie wichtige und notwendige Unterstützung erhalten, die nicht einen unmittelbaren Kontakt erfordert.

"Dienstleistungen bis zur Haustür" können sowohl von bereits anerkannten Anbieterinnen und Anbietern als auch von ehrenamtlichen Personen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erbracht werden.

Weitere Informationen zu den Leistungen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.pflege-in-hessen.de/formen-der-pflege/pflege-zuhause/unterstuetzungsleistungen-im-alltag/

 

Kosten für ein Pflegeheim

Für die finanzielle Entlastung der Bewohner von Pflegeheimen und deren Familien werden zurzeit vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Vorschläge erarbeitet. Je nach Dauer der Versorgung im Pflegeheim sind zum Beispiel Staffelungen bei den Zuzahlungen als Option im Entwurf. Die Kosten für die stationäre Versorgung schrecken viele Familien ab, auch wenn die häusliche Pflege eine permanente psychische Überforderung ist.

Entlastung für pflegende Angehörige

Weitere Leistungsverbesserungen sind im Bereich der ambulanten Pfle­ge vorgesehen. Mehr Flexibilität zum Beispiel bei der Abrechnung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist ein Gebot der gesellschaftlichen Entwicklung. Je einfacher die Regelungen sind, desto leichter ist für die Familien der Zugang zu den Entlastungen. Das Ärzteblatt berichtete am 12.03.21 in seinem Newsletter  über weitere Planungen des BMG: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/122010/Staffelung-bei-Entlastung-von-Pflegeheimbewohnern-vorgesehen?rt=f8e5102163b808694db721bd496ec5b3

Die aktuellen Möglichkeiten finden Sie in meinem Ratgeber mit Checklisten für den persönlichen Überblick.

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Pflegeversicherung - Änderungen zum 01.01.21

Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige

Seit dem 01.01.21 können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR  auch für Angebote verwenden, die nicht nach den derzeit geltenden landesrechtlichen Vorgaben anerkannt sind. Dies gilt zeitlich befristet bis zum 31.03.2021 beispielweise für haushaltsnahe Dienstleistungen. Damit reagiert man auf die Verknappung der Anbieter, u.a. bedingt durch die Corona-Pandemie. 

Die im Jahr 2019 nicht verbrauchten und daher angesparten Entlastungsbeträge können in den Zeitraum bis zum 31.03.2021 übertragen werden.

Der Anspruch von Angehörigen auf das Pflegeunterstützungsgeld (§ 155 SGB XI)  wird von bisher 10 Tage erhöht auf 20 Tage.

Weitere wertvolle Hinweise finden Sie bei der Pflegeberatung Compass unter

https://www.pflegeberatung.de/corona

Wohngruppenzuschlag über die Pflegeversicherung

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 10. September 2020, Az.: B 3 P 2/19 R, entschieden, dass entgegen der Auffassung der Pflegekassen keine strengen Anforderungen an die Voraussetzungen des Wohngruppenzuschlags nach § 38a SGB XI zu stellen sind. Damit dürften fast alle Pflegebedürftigen in Wohngruppen Anspruch auf den Zuschlag erhalten. Darauf weist Dr. Johannes Groß, Fachanwalt für Sozialrecht im aktuellen KAI-Newsletter hin und erläutert das Urteil.

Wohngruppenzuschlag auch für Intensivpflegewohngemeinschaften

Der Kläger hatte bei der Pflegeversicherung den Zuschlag für Wohngruppen beantragt. Seine Ehefrau wird in einer Intensivpflegewohngruppe betreut. Das Bundessozialgericht hob mit seiner Entscheidung Urteile vom Landes- und Sozialgericht auf. Wie so oft braucht es einen langen Atem, um zu seinem Recht zu kommen.

https://www.kai-kongress.de/urteil-bsg-erleichtert-zugang-zum-wohngruppenzuschlag/

Parkausweis auch für pflegebedürftige Menschen möglich

Einen Parkausweis erhalten Menschen mit einer Behinderung, die das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis haben. In der Regel sind das Menschen die im Rollstuhl sitzen und überhaupt nicht mehr laufen können.

Wer bekommt einen Parkausweis für Behinderte?

Das Sozialgericht Bremen hat dazu entschieden (Aktenzeichen S 20 SB 297/16), dass auch Ältere oder pflegebedürftige Menschen, die nur noch ein paar Schritte laufen können und dies auch nur, wenn sie sich am Rollator oder Rollstuhl festhalten, das Merkzeichen aG erhalten. Nun können sie auch auf dem Behindertenparkplatz parken, denn bei Arztbesuchen, Behördengängen oder Einkäufen kann der Weg vom Parkplatz für diese Menschen unzumutbar sein.

Diese und weitere Tipps zum Parkausweis für Behinderte finden Sie im Portal "Pflege durch Angehörige"

http://www.pflege-durch-angehoerige.de/behindertenparkplatz-parkausweis/

Patientenlotsen – ein Konzept der Zukunft

Patientenlotsen sind hilfreiche Unterstützer für chronisch kranke oder ältere Patienten, die durch die Fülle an medizinischen Maßnahmen sonst überfordert wären. Der Vortrag zur Studie zum Versorgungsmanagement durch Patientenlotsen, der am 7. April 2019 stattfand, macht die Vorteile deutlich. Die Studie zeigt auf, dass Patientenlotsen das Bindeglied zwischen Patienten und dem Gesundheitssystem sein können.

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Hilfe im Pflegedschungel – Pflegeberatung, -grad und -versicherung

Hilfe im Pflegedschungel – das ist die Devise des gleichnamigen Informationsportals pflege-dschungel.de. Über die Pflegeversicherung gibt es viele Möglichkeiten der Entlastung von Angehörigen sowie die spezifische Einteilung von pflegebedürftigen Personen in die entsprechenden Pflegegrade. Weiterführende Informationen, wie auch zur umfangreichen Pflegeberatung, haben wir hier einmal für Sie kompakt zusammengetragen.

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Kündigung des Pflegevertrages

Das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Kündigung des Pflegevertrages.

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Pflegezeitgesetz: Pflege von Beatmungspatienten und Arbeitsrecht

Das Pflegezeitgesetz umfasst gesetzliche Bestimmungen, die Sie bei der Organisation der häuslichen Intensivpflege von Beatmungspatienten unterstützen. Wir möchten Ihnen einen Überblick darüber geben, welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitnehmer mit einem Angehörigen eines Patienten in häuslicher Intensivpflege haben. Die wichtigsten Informationen rund um die berufliche Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz sowie dem Anspruch der Lohnfortzahlung haben wir für Sie kurz und kompakt zusammengefasst.

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erhöhte Stromkosten bei Pflegebedürftigkeit

Sie oder Ihr Angehöriger ist auf elektrische Hilfsmittel angewiesen? Der erhöhte Strombedarf muß von der Krankenkasse übernommen werden.  Dies betrifft nicht nur Geräte für die Heimbeatmung von Patienten sondern zum Beispiel  Elektrorollstühle. Otto Baier informiert  auf seinem Pflegeportal " www.pflege-durch-angehoerige.de " über die gesetzliche Grundlage dazu. Dort finden Sie auch viele weitere wertvolle Hinweise.

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/krankenkasse-muss-stromkosten-fuer-elektrische-hilfsmittel-bezahlen/?fbclid=IwAR0RkShGvwBDMC4JQFCDVuTq9o8o039KGcDb329pM7SFz1KCHPXatQ_grkU

Pflege zu Hause: Finanzielle Unterstützung und Leistungen für die ambulante Pflege

Die Finanzierung der Intensivpflege zu Hause geht zwar hauptsächlich über die Verordnung der häuslichen Krankenpflege, aber Leistungen aus der Pflegeversicherung ergänzen die Versorgung.
Die Pflegeversicherung  bietet verschiedene Hilfen und Leistungen. Hier erfahren Sie, welche finanzielle Unterstützung Sie in diesem Fall erhalten, welche Beratungs- und Entlastungsangebote Sie nutzen können und wie Sie die Pflege eines Angehörigen mit Ihrem Beruf in Einklang bringen können. Ihr Intensivpflegedienst kann Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html

 

Aus MDK wird MD - ein unabhängiger medizinischer Dienst

Der MDK soll unabhängiger werden, so sieht es der Referentenentwurf des "Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)" vor. Aus MDK wird MD. Eine Übersicht der geplanen Än derungen finden Sie in der Veröffentlichung bei bibliomed

https://www.bibliomedmanager.de/news-des-tages/detailansicht/38095-mdk-soll-unabhaengiger-werden/

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Frau Ursula Pabsch

Ursula Pabsch

Diplom - Pädagogin (Univ.)
Systemische Beraterin / Familientherapeutin (DGSF)
Systemische Supervisorin / 0rganisationsentwicklerin (DGSF)
Systemische Coachin (DGSF)

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Leben mit Intensivpflege
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Mobil: 0175 - 6772637
Fax: 08421 - 90 54 37

Web: leben-mit-intensivpflege.de
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