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Die Planung der außerklinischen Versorgung eines Beatmungspatienten

Dokumentation der parallel verlaufenden Prozesse

Im Idealfall betreut der klinische Sozialdienst Sie und Ihre Familie als Angehörige eines Beatmungspatienten mit Beginn seines Klinikaufenthaltes. Dies ermöglicht, die psycho-sozialen Umstände und Wechselwirkungen beim Genesungsprozess miteinzubeziehen. Für den Erfolg ist es entscheidend, regelmäßig Kontakt zu Ihnen und Ihrer Familie zu halten, Sie zu begleiten und emotional zu unterstützen. Die umfassende Begleitung wirkt entlastend auf Sie und trägt zur Stabilisierung Ihrer Familiensituation bei.

Nachdem Sie durch den Arzt zum medizinischen Entlassungsstatus Ihres Angehörigen mit Beatmung beziehungsweise Tracheostoma informiert wurden, erfolgt zudem eine Terminvereinbarung zur Entlassungsvorbereitung des Beatmungspatienten beim Sozialdienst. Dieser unterstützt Sie dann bei der Organisation der ambulanten Beatmungspflege. Zu diesem Zweck erhalten Sie zunächst eine allgemeine Aufklärung in das Thema. Dabei werden Ihnen die verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten der außerklinischen Intensivpflege und die Finanzierungswege dargestellt. Durch die neutrale Information, die sowohl auf Vor- und Nachteile der einzelnen Versorgungsarten hinweist, soll Ihnen Raum für die Entscheidung für die weitere Versorgung des Beatmungspatienten gegeben werden.

Entlassungsstandard

Kontaktieren Sie mehrere Intensivpflegedienste in Ihrer Nähe

Für die anschließende Organisation der ambulanten Beatmungspflege können Sie selbstständig Kontakt zu Intensivpflegediensten aus Ihrer Region aufnehmen. Es ist zudem möglich, dass der Sozialdienst eine Terminvereinbarung mit Ihrer Familie und einem Intensivpflegedienst direkt in der Klinik trifft. Haben Sie sich für die ambulante Beatmungspflege in Ihrem Zuhause entschieden, erfolgt auf jeden Fall eine Besichtigung vor Ort, um die räumlichen Voraussetzungen für die Pflege Ihres Angehörigen zu prüfen. Sollte Ihre Wahl auf eine spezialisierte Wohngemeinschaft für Beatmungspatienten fallen, ist ebenfalls eine Besichtigung durch Ihre Familie obligatorisch.

Das gegenseitige Kennenlernen ermöglicht Ihnen, eine Bewertung der verschiedenen Intensivpflegedienste vorzunehmen und basierend auf Ihre spezifische Familiensituation eine Entscheidung zu treffen oder gegebenenfalls nach einer Alternative zu suchen. Es ist ratsam, mindestens zwei Intensivpflegedienste zu kontaktieren, um das Angebot für die ambulante Beatmungspflege zu erfassen und zu berücksichtigen.

Das Überleitungsmanagement erfordert Zusammenarbeit

Nach Ihrer Entscheidung über die Versorgungsform für Ihren Angehörigen beginnen die Formalitäten zur Kostenklärung und zur Hilfsmittelversorgung für die ambulante Beatmungspflege. Dieser Ablauf wird auch „Entlassmanagement" genannt und erfordert eine intensive Kommunikation aller Beteiligten. Neben der psychosozialen Betreuung und Beratung Ihrer Familie koordiniert der Sozialdienst, in Absprache mit der Krankenkasse, die beteiligten internen Abteilungen und externen Firmen. In einem Überleitungsbogen wird der pflegerische und medizinische Status des Beatmungspatienten erhoben und der Krankenkasse beziehungsweise dem beauftragten Intensivpflegedienst gefaxt. Dieser nimmt mit den Pflegeleitungen in der Klinik Kontakt auf, um alle Fragen bezüglich des Versorgungsbedarfs zu klären. Außerdem beantragt er die Kostenübernahme bei der Krankenkasse.

Dazu wird die Verordnung häusliche Krankenpflege benötigt.

Um Ihrer Familie und dem Beatmungspatienten gerecht zu werden, müssen beim Entlassungsmanagement familiäre und räumliche Bedingungen berücksichtigt werden. Zudem ist das regionale Angebot von Intensivpflegediensten sehr unterschiedlich. Nutzen Sie daher meine unabhängige Informationsplattform LEBE als zuverlässige Informationsquelle und die interaktiven Landkarten sowohl zum Auffinden als auch zur Kontaktaufnahme mit Intensivpflegediensten in Ihrer Nähe.

Wenn alles für die ambulante Beatmungspflege bereit ist und die Kosten geklärt sind, kann Ihr Angehöriger aus der Klinik entlassen werden. Für diesen Ablauf werden circa vier Wochen benötigt, um allen Prozessbeteiligten qualitativ gerecht werden zu können.

Übersicht der parallel verlaufenden Prozesse

Vortrag: Qualitätssicherung im Entlassungsmanagement – eine Frage der Menschlichkeit

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Frau Ursula Pabsch

Ursula Pabsch

Diplom - Pädagogin (Univ.)
Systemische Beraterin / Familientherapeutin (DGSF)
Systemische Supervisorin / 0rganisationsentwicklerin (DGSF)
Systemische Coachin (DGSF)

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