Aktuelle Beiträge:

Systemische Sozialarbeit: Der Mensch ist mehr als seine Krankheit      COPD - Anspruch auf Schwerbehindertenausweis      Mobil mit Rollstuhl im eigenem Auto      Fit für Kinder „NeuroCareKids“      Pflegeberatung in Bayern      Wenn Fragen Verwirrung stiften      Der Mensch ist mehr als seine Krankheit      IPReG - Übergangsfrist wieder verlängert      Verhinderungsspflege rückwirkend beantragen      Neue Verordnungsformulare §37c SGB V      Neue Rahmenempfehlung für die Genehmigung der Außerklinischen Intensivpflege      Notvertretungsrecht für Ehegatten       Steuerfreibeträge bei Schwerbehinderung nutzen      Modische Kleidung für Rollstuhlfahrer      Neue ärztliche Vergütungen für außerklinische Intensivpflege      Anerkennung von Heilmitteln als langfristiger Bedarf      Betreuungsrecht - Änderungen zum 01.01.2023      Übergangsregelungen zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege angepasst      Lebenswirklichkeit von Menschen in der außerklinischen Intensivpflege      Community Health Nurses (CHN) - Ansprechpartner vor Ort      ATME - eine Versorgungsanalyse      Pflegekräfte bekommen mehr Kompetenzen      Vergütungsvereinbarungen       Smart Care – die digitale dezentrale Arztpraxis      opseo soll verkauft werden      Ethik im klinischen Alltag      Neues Verordnungsverfahren für außerklinische Intensivpflege       Neue Richtlinie für außerklinische Intensivpflege ist in Kraft getreten      Evakuierung von außerklinisch versorgten Beatmungspatienten im Katastrophenfall      Nebentätigkeiten in der Pflege      "N.E.S.T." Ein Forschungsprojekt für Familien      Impfpflicht in der amulanten Pflege - Wichtiges für das Management      Vergütungsverhandlungen kostendeckend      Patientenrechte bei Behandlungsfehlern      Die Pflegekraft versagt      Trinken trotz Schluckstörung      Arbeitshilfen für das Entlassmanagement      Schicksalsschlag      Entlassmanagement - Verlängerung der Corona-Sonderregelung bis zum 30.09.2021      Frühmobilisation      News für Sozialarbeiter      Barrierefreiheit sprachlich gesehen      Nachbarschaftshilfe stärken      Praxiserprobte Ideen gesucht       Wunsch und Wirklichkeit - VdK - Pflegestudie      ärztliche Aufklärung in einfacher Sprache      Kölner Netzwerk für Patienten mit Schlaganfall      Kosten für ein Pflegeheim      sicherer Transfer mit komfortablen Hilfsmitteln      Wenn das Leben große Aufgaben verteilt     

Beiträge

Rahmenvertrag Entlassmanagement am 01.10.2017 in Kraft getreten

Am 01.10.2017 trat der Rahmenvertrag Entlassmanagement mit der Zielsetzung, die bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an Ihre Krankenhausbehandlung zu gewährleisten, in Kraft.

Der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement ist seit dem 01.10.2017 in Kraft getreten und gilt für die Entlassung von Patienten aus voll-, teil- sowie stationsäquivalenten Behandlungen durch das Krankenhaus. Mit dem Vertrag wird die Zielsetzung verfolgt, die bedarfsgerechte Versorgung von Patienten im Anschluss an Ihre Krankenhausbehandlung bundesübergreifend zu gewährleisten. Dabei steht das Wohl des Patienten zu jederzeit im Fokus und ist Dreh- und Angelpunkt der Bemühungen aller Beteiligten. Das Entlassmanagement wird individuell auf die Bedürfnisse eines jeden Patienten abgestimmt und erfolgt sowohl ressourcen- wie auch teilhabeorientiert. Auch der Anspruch des Patienten auf ein Entlassmanagement, das im Rahmen der Krankenhausbehandlung organisiert wird, ist im Vertrag festgehalten. Das Krankenhaus hat wiederrum Anspruch auf Unterstützung von der jeweiligen Kranken- beziehungsweise Pflegekasse. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist in diesem Zusammenhang ebenfalls seit Inkrafttretens des Vertrags zu beachten.

Entlassmanagement zum Wohle des Patienten

Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang, dass das Krankenhaus im Rahmen der Behandlung die voraussichtliche Erforderlichkeit einer Anschlussversorgung erkennt. Um den Bedarf festzustellen, ist ein multidisziplinäres Team notwendig, das die Situation anhand von schriftlichen Standards erfasst. So soll fortan gewährleistet werden, dass die notwendigen Maßnahmen frühzeitig eingeleitet werden und der Arzt beziehungsweise die Versorgungseinrichtung, welche die Weiterversorgung übernimmt, rechtzeitig informiert werden. All diese Schritte sind für eine reibungslos ablaufende Entlassung inklusive der Einleitung von Folgemaßnahmen unumgänglich.

Neben diesen Aspekten sind auch Leistungen, wie die Verordnung von Verband-, Heil, Arznei- und weiteren Hilfsmitteln, Bestandteile des Entlassmanagement und werden somit im Rahmen der Krankenhausbehandlung organisiert. Auch häusliche Krankenpflege, Soziotherapie und andere weiterführende Behandlungen sind im Entlassmanagement inbegriffen.

Für die Informationsweitergabe innerhalb des Entlassmanagements benötigt das Krankenhaus selbstverständlich dennoch Ihr schriftliches Einverständnis. Somit können Sie das Entlassmanagement auch ablehnen und sich eigenständig um eine mögliche Anschlussversorgung kümmern.

Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Website den Vertrag und die notwendigen Formulartexte veröffentlicht:

www.gkv-spitzenverband.de

Rahmenvertrag Entlassmanagement

Für die Verordnungen gibt es neue Vordrucke:

Verordnen im Rahmen des Entlassmanagements

 

transparent
Frau Ursula Pabsch

Ursula Pabsch

Diplom - Pädagogin (Univ.)
Systemische Beraterin / Familientherapeutin (DGSF)
Systemische Supervisorin / 0rganisationsentwicklerin (DGSF)
Systemische Coachin (DGSF)

Lernen Sie mich näher kennen
ursula-pabsch.de

liste icon km

Firmenverzeichnis

Hier finden Sie ein ausführliches Verzeichnis der registrierten Firmen nach einzelnen Bundesländern sortiert

 

Nach Bundesland sortierte Pflegedienste und Sanitätshäuser

calender freepik

Termine

Ich bin regelmäßig auf Veranstaltungen zu finden und organisiere Kongresse. Besuchen Sie mich an meinem Messestand. Ich freue mich Sie kennenzulernen.

Alle feste Termine zu wichtigen Veranstaltungen und Kongressen

info icon km

Info für Firmen

Werben Sie bei mir mit Ihrem guten Namen & Logo und der direkten Verlinkung auf Ihren Internetauftritt.


 

Auskunft für Unternehmen wie Pflegedienste und Sanitätshäser

Kontakt

Leben mit Intensivpflege
Westenstraße 119
85072 Eichstätt
Mobil: 0175 - 6772637
Fax: 08421 - 90 54 37

Web: leben-mit-intensivpflege.de
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Aktuelles
Soziale Medien

facebook

youtube